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   BVerwG, 24.10.1994 - 7 B 199.94   

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https://dejure.org/1994,20086
BVerwG, 24.10.1994 - 7 B 199.94 (https://dejure.org/1994,20086)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.1994 - 7 B 199.94 (https://dejure.org/1994,20086)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 1994 - 7 B 199.94 (https://dejure.org/1994,20086)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulassung einer Revision - Verfahrensfehler wegen Nichteinholung eines weiteren Sachverständigengutachtens - Verwertbarkeit eines Gutachtens über das Ausgehen von schädlichen Umwelteinwirkungen durch einen Betrieb eines Kachelofens - Folgen der Nichteinholung eines ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67

    Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade -

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1994 - 7 B 199.94
    Eine Pflicht hierzu besteht nur dann, wenn sich dem Gericht die weitere Beweiserhebung deshalb aufdrängen mußte, weil entweder eine noch nicht hinreichend geklärte, besonders schwierige oder umstrittene Fachfrage zu beantworten oder das vorliegende Gutachten offenkundig von unzutreffenden Voraussetzungen ausgegangen ist, grobe, auch dem Nichtsachkundigen erkennbare, die verwaltungsgerichtliche Entscheidung beeinflussende Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist, oder wenn Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unvoreingenommenheit des Gutachters besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1968 - BVerwG 8 C 29.67 -, BVerwGE 31, 149/156; stRspr).
  • BVerwG, 11.12.1981 - 7 B 22.81

    Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1994 - 7 B 199.94
    Die Bezeichnung des Verfahrensmangels unzureichender Sachaufklärung verlangt die Angaben, inwiefern sich dem Berufungsgericht die Notwendigkeit einer Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen, welche Beweismittel zur Aufklärung in Frage gekommen wären, welches Ergebnis die unterlassene Beweisaufnahme gehabt hätte und inwiefern dieses Ergebnis zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. BVerwG, Beschluß vom 11. Dezember 1981 - BVerwG 7 B 22.81 -, NVwZ 1982, 433).
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